Seilaktivitäten
Die von der Arbeitsgruppe "Seilaktivitäten" ausgearbeiteten Richtlinien definieren die Anforderungen an die Durchführung von Seilaktivitäten. Damit ist auch die Ausbildung der Fachkräfte geregelt.
Die Seilaktivitätenausbildungen sind in folgende Kurse unterteilt:
- Seilpark Operateur
- Seilspezialist
- Seilpark Chefoperateur
- Klettersteig Operateur
Anforderungen an die Firma:
Sämtliche Parcours und Anlagen müssen von der zuständigen Firma überwacht und die Fachkräfte müssen speziell auf die Anlagen geschult werden. Die Schulung der Guides und Überwachung der Anlagen ist Sache eines Bergführers. Die Anlagen dürfen weder im hochalpinen Gelände noch auf Gletschern sein.
- DIN EN 15567-1 - Seilgärten - Teil 1: Konstruktion und sicherheitstechnische Anforderungen
- DIN EN 15567-2 - Seilgärten - Teil 2: Anforderungen an den Betrieb