Der Bundesrat hat am 30. Januar 2019 die neue Verordnung über das Bergführerwesen und das Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (RiskV) erlassen. Diese wird auf 1. Mai 2019 in Kraft treten. Für die Mitglieder der SOA bzw. Firmen, welche eine oder mehrere der geregelten Aktivitäten durchführen, wird sich faktisch nur wenig ändern:
-
Wie bisher brauchen Firmen für die Durchführung der in der RiskV geregelten Aktivitäten eine Bewilligung. Grundlage für diese Bewilligung ist weiterhin eine Zertifizierung.
-
Neu ist: Die Zertifizierung “Safety in adventures” wird ersetzt durch eine Zertifizierung gemäss ISO Normen (ISO 21101:2014, ISO 21103:2014, ISO/TR 21102:2013). (Alte Zertifizierungen bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufen gültig.)
-
Für die “Safety in adventures” Zertifizierung gab/gibt es diverse Vorgaben - insbesondere Regelungen zum Schutzziel, zu den anerkannten Ausbildungen und zu den Risikoanalysen. Aufgrund des Wechsels zu den ISO Normen sind diese Regelungen nun Teil der Verordnung geworden. Sie sind insofern nicht neu - neu ist nur, dass sie nun in der Verordnung stehen.
-
Neu ist, dass die Gewerbsmässigkeit nun bereits ab dem ersten Franken gilt (bisher: ab einem Haupt- oder Nebeneinkommen von mehr als 2300 Franken pro Jahr).
-
Und neu ist ausserdem, dass alle Dienstleistungserbringer, die selbständig oder in einem Angestelltenverhältnis tätig sind, bereits vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit in der Schweiz meldepflichtig sind (früher erst nach 90 Tagen).
Weitere Informationen finden sich auf https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-73807.html.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Zürich, 08.02.2019